Was muss ich beim Vergleich beachten?
Der Vergleich ist grundsätzlich einfach. Es gibt aber einige Punkte, die Sie bei der Auswahl Ihres neuen Stromanbieters beachten sollten:
- Zahlweise
Monatliche Abschläge. Dies ist die gebräuchlichste Zahlweise. Hier zahlen Sie Abschläge auf Ihre voraussichtliche Jahresrechnung.
Quartalsweise oder jährliche Vorauszahlung. Hier wird die voraussichtliche Quartals- oder Jahresrechnung im Voraus bezahlt. Diese Angebote sind meist günstiger. Sie sind aber auch mit einem höheren Risiko verbunden. Sollte der Anbieter in Insolvenz gehen, gibt es keine Unterbrechung der Stromversorgung, da der Grund- und Ersatzversorger sofort einspringt. Aber es besteht die Gefahr, dass die bereits geleistete Vorauszahlung nicht zurückerstattet werden kann. Meist handelt es sich dabei um Pakettarife.
- Kaution
Bei Tarifen mit Kaution oder Sonderabschlag muss man beachten, dass der eingezahlte Betrag meist nicht verzinst wird. Die Kaution wird vor dem Lieferbeginn fällig.
Pakettarife bieten eine bestimmte Menge an Strom zu einem festgelegten Preis an. Sollten Sie weniger verbrauchen, zahlen Sie trotzdem die volle vorher festgelegte Menge des jeweiligen Pakets. Sollten Sie mehr verbrauchen, wird die zusätzliche Menge meist mit Preisen abgerechnet, die deutlich über denen Ihres örtlichen Versorgers sind.
- Nutzungsart
Die Nutzungsart ist ein weiterer wichtiger Punkt. Wenn Sie Haushaltskunde sind, brauchen Sie hier keine Änderungen vornehmen. Gewerbekunden haben ein anderes Abnahmeverhalten als Haushaltskunden und deshalb auch separate Tarife.
- Ökostrom
Ökostrom wird aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen. Der Begriff Ökostrom wird von den verschiedenen Stromanbietern sehr unterschiedlich interpretiert.
- Preisgarantie
Preisgarantien werden entweder für einen bestimmten Zeitraum oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt angeboten. Die Preisgarantien für einen bestimmten Zeitraum haben den Vorteil, dass sie meist erst ab Vertragsbeginn laufen. Der Vertragsbeginn kann auch einige Wochen oder Monate in der Zukunft liegen.
- Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit gibt an wie lange der Vertrag mindestens läuft. Bei Preiserhöhungen ist die Vertragslaufzeit aber nicht bindend. Sie haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.